Impfzeiten und Impfstellen für H1N1
Bisherige Bilanz: Rund 23.500 Impfungen in Salzburg Impfstellen im Land Salzburg Für wen kommt die Impfung gegen die Neue Grippe in Betracht? Kosten für die Impfung gegen die neue Influenza A(H1N1)
Bisherige Bilanz: Rund 23.500 Impfungen in Salzburg
Seit Ende Oktober 2009 wurden rund 23.500 Impfungen gegen das H1N1 Virus für die Salzburger Be- völkerung durchgeführt, davon rund 16.000 (70 Prozent) in Impfstellen der SGKK, rund 5.000 in Spitälern, 2.000 bei Sprengelärzten und 650 in Gesundheitsämtern.
Die Nachfrage nach der Impfung ging bereits mehrere Wochen nach Start deutlich zurück. Seit Jahresbeginn 2010 werden in den Impfstellen der SGKK nur mehr ca. 10 Impfungen pro Tag durchgeführt.
„Wir halten dennoch die Impfstellen für alle offen, die sich noch impfen lassen möchten“, erklärt der zuständige Direktor der SGKK, Manfred Moosleitner. „Allerdings reduzieren wir die Impfzeiten, da oft innerhalb von drei Stunden nur mehr eine Person kam.“
Ab Montag, 25. Jänner ist die Impfung in Salzburg nur mehr in den Impfstellen der SGKK und für Kleinkinder bei Kinderärzten möglich.
Impfstellen im Land Salzburg
Stadt Salzburg:
| Ort | Impfzeiten | Wer wird geimpft |
| Salzburger Gebietskrankenkasse Engelbert-Weiß-Weg 10 A-5020 Salzburg |
Mi u. Fr 08.00-11.00 |
Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren |
| Dr. Matthias Brandauer FA für Kinder- u. Jugendheilkunde Weiserhofstraße 5/1 A-5020 Salzburg |
Di u. Do 15.00-17.00 |
Kinder unter 6 Jahren |
| Dr. Heinz Grienberger FA für Kinder- u. Jugendheilkunde Ginzkeyplatz 10/2/2 A-5020 Salzburg Tel. Terminvereinbarung: 0662/625032 |
Mo,Di,Do,Fr 12.00-13.00 Mi 17.00-18.00 |
Kinder unter 6 Jahren |
| Dr. Hartwig Maurer FA für Kinder- u. Jugendheilkunde Ginzkeyplatz 10/2/2 A-5020 Salzburg Tel. Terminvereinbarung: 0662/623453-0 |
Mo-Fr ab 12.00 |
Kinder unter 6 Jahren |
Tennengau:
| Ort | Impfzeiten | Wer wird geimpft |
| Salzburger Gebietskrankenkasse Außenstelle Hallein Burgfriedstrasse 2 A-5400 Hallein |
Do 08.00-11.00 |
Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren |
Pongau:
| Ort | Impfzeiten | Wer wird geimpft |
| Salzburger Gebietskrankenkasse Außenstelle Bischofshofen Gasteinerstraße 29 A-5500 Bischofshofen |
Do 08.00-11.00 |
Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren |
Pinzgau:
| Ort | Impfzeiten | Wer wird geimpft |
| Salzburger Gebietskrankenkasse Außenstelle Zell am See Ebenbergstraße 3 A-5700 Zell am See |
Do 08.00-11.00 |
Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren |
| Dr. Hubert Griessmayer FA für Kinder- u. Jugendheilkunde Ritzenseestraße 25 A-5760 Saalfelden Tel. Terminvereinbarung: 06582/72169 |
Di 17.00-18.00 |
Kinder unter 6 Jahren |
Lungau:
| Ort | Impfzeiten | Wer wird geimpft |
| Salzburger Gebietskrankenkasse Außenstelle Tamsweg Bröllsteig 1 A-5580 Tamsweg |
Do 08.00-11.00 |
Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren |
| Dr. Florian Baumgartner FA für Kinder- u. Jugendheilkunde Amtsgasse 14 A-5580 Tamsweg Tel. Terminvereinbarung: 06474/2030 oder 0664/4326457 |
Di u. Do 17.00-18.00 |
Kinder unter 6 Jahren |
Für wen kommt die Impfung gegen die Neue Grippe in Betracht?
Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt die Impfung gegen die neue Influenza für folgende Risikogruppen:
Grundsätzlich kann sich aber jeder, der sich vor der neuen Influenza schützen will – nach sorgfältiger Abwägung - auch impfen lassen.
Die Impfung erfolgt immer auf freiwilliger Basis.
Zur Erreichung eines vollen Impfschutzes sind gemäß den aktuellen Zulassungsbedingungen und den Erfahrungen zwei Teilimpfungen mit einem Mindestabstand von 3 Wochen erforderlich, um auch einen länger dauernden Impfschutz zu erlangen.
- Personen zwischen 6 Monaten und 49 Jahren mit chronischen Erkrankungen wie Lungen-, Herz-, Leber-, Nieren- oder Stoffwechselerkrankungen, neurologische Erkrankungen, Störungen des Immunsystems (z.B.: Krebserkrankungen bzw. Patienten unter Chemotherapie, HIV-Infektion, Patienten unter immunsupressiver Therapie)
- Schwangere (ab der 15. Schwangerschaftswoche)
- Betreuungspersonen von Kindern unter 6 Monaten mit den oben genannten Grunderkrankungen
Grundsätzlich kann sich aber jeder, der sich vor der neuen Influenza schützen will – nach sorgfältiger Abwägung - auch impfen lassen.
Die Impfung erfolgt immer auf freiwilliger Basis.
Zur Erreichung eines vollen Impfschutzes sind gemäß den aktuellen Zulassungsbedingungen und den Erfahrungen zwei Teilimpfungen mit einem Mindestabstand von 3 Wochen erforderlich, um auch einen länger dauernden Impfschutz zu erlangen.
| Weiterführende Informationen zur neuen Influenza erhalten Sie unter www.bmg.gv.atoder telefonisch bei der Influenza-Hotline des Gesundheitsministeriums unter der Telefonnummer 050 555 555: Hier werden täglich von Montag bis Freitag von 8-17 Uhr Fragen zum Thema "Neues Grippevirus" beantwortet. Informationen zur neuen Influenza finden Sie auch unter www.salzburg.gv.at/neuegrippe. |
Kosten für die Impfung gegen die neue Influenza A(H1N1)
Die Pandemieimpfung gegen die neue Influenza ist gemäß § 132 c ASVG eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungsträger. Für krankenversicherte Personen fällt daher pro Impfung eine Rezeptgebühr in Höhe von 5,00 Euro an. Bei rezeptgebührenbefreiten Personen gilt diese Befreiung selbstverständlich auch für die Impfung gegen die neue Influenza. Nicht krankenversicherte Personen haben einen Kostenbeitrag von 8 Euro pro Impfung zu entrichten.

