Prüfen Sie hier gleich online, ob eine Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung bei Ihnen möglich ist:
Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Voraussetzung dafür ist, dass Sie aus einer oder mehreren Beschäftigungen insgesamt nicht mehr als EUR 446,81 im Monat verdienen und kein Ausschlussgrund vorliegt. Wenn bei der erstmaligen Inanspruchnahme der Versicherung der Antrag
innerhalb von 6 Wochen nach dem Beginn der geringfügigen Beschäftigung
gestellt wird, tritt der Beginn der Selbstversicherung rückwirkend mit
dem ersten Tag der geringfügigen Beschäftigung ein. Ansonsten beginnt die Selbstversicherung immer mit dem der Antragstellung folgenden Tag.
Sie haben Anspruch auf Sachleistungen (z.B. ärztliche Hilfe, Heilmittel,
Krankenhausaufenthalte) und auf Geldleistungen (Krankengeld,
Wochengeld).
Den Antrag für die Selbstversicherung können Sie bei uns einbringen.
Der monatliche Beitrag für die Selbstversicherung
bei geringfügiger Beschäftigung beträgt EUR 63,07. (2019)
Ausschluss der Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung