Für die BGF-Projekt- und Prozessbegleitung sind insgesamt 6 Beratungstage vorgesehen.
Beratungsleistung durch die SGKK
Die Salzburger Gebietskrankenkasse erbringt 3 Beratungstage durch die BGF-Expertinnen und Experten der Salzburger Gebietskrankenkasse.
Die Beratungsleistung umfasst folgende Punkte:
- kostenlose und unverbindliche Erstberatung
- Information und Beratung der Geschäfts- und Projektleitung über Ablauf und Qualitätskriterien der BGF-Projekte
- Übergabe an BGF-Kooperationspartner bzw. -partnerin der SGKK
- Qualitätssicherung gemäß den Qualitätskriterien des ÖNBGF
- Optional seitens der SGKK: Teilnahme an Besprechungen
Beratungsleistung durch Kooperationspartner
Die Unternehmensleitung hat einen BGF-Kooperationspartner bzw. eine BGF-Kooperationspartnerin der SGKK für 3 Beratungstage mit den folgenden inhaltlichen Aufgaben zu beauftragen:
- Vermittlung des BGF-Prozesses, Beratung über Fördermöglichkeiten (z.B. FGÖ)
- Beratung beim Aufbau der internen Projektstruktur und hinsichtlich des Zeitrahmens des Projektes
- Unterstützung bei Förderansuchen
- Moderation und Dokumentation des Führungskräfte-Coachings
- Moderation und Dokumentation des Mitarbeiter-Workshops
- Moderation und Dokumentation des Zusammenführungs-Workshops inkl. Unterstützung bei der Erstellung des Projekt-Maßnahmenplanes; Rücksprache mit SGKK bzgl. Angebote
- Evaluationsgespräch durch BGF-Kooperationspartner mit der Geschäftsführung
- Evaluationsfragebogen oder Gruppengespräch für Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter
- Dokumentation der Projektmeilensteine
- Übermittlung der Unterlagen aus den moderierten Workshops und der Dokumentationen an die SGKK
- Bei Bedarf: Beratungs- und Koordinierungsgespräche mit der Firmeninhaberin/dem Firmeninhaber während des Prozesses.
- Unterstützung des Betriebes bei der Antragstellung des BGF-Gütesiegels
- „Übergabe“ an Regionale Kontaktstelle