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Umschulungsgeld


Wird bei vorübergehender Berufsunfähigkeit (Invalidität) statt einer befristeten Berufsunfähigkeitspension (Invaliditätspension) ausbezahlt. Bei Umschulungen, wenn der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Zuletzt aktualisiert am 24. Februar 2015