Rezeptgebühr muss nur so lange bezahlt werden, bis im laufenden Kalenderjahr
mit diesen Zahlungen ein Betrag von 2 % des Jahresnettoeinkommens erreicht wird.
Danach ist man für den Rest des Kalenderjahres von der Rezeptgebühr befreit.
Diese Webseite verwendet Cookies für ein optimales Website-Erlebnis und für die anonyme Analyse des Online-Verhaltens der Besucherinnen und Besucher. Diese Analyse soll helfen, das Informationsangebot besser zu gestalten.